Sie möchten Ihre Apotheke an einen Nachfolger abgeben und möchten dies ganz diskret abwickeln? Idealerweise erzielte Ihre Apotheke im vergangenen Geschäftsjahr einen Netto-Jahresumsatz von mehr als 2 Mio. Euro.
Dann kontaktieren Sie uns einfach. Wir sichern Ihnen vorab schon höchste Diskretion zu!
Zur "Verarbeitung von personenbezogenen Daten" zählen laut Artikel 4, Absatz 2, DSGVO alle Vorgänge, wie z. B. das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, der Abgleich, die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen, die Vernichtung oder das Nutzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Daten elektronisch (z. B. im Computer) oder einfach nur schriftlich (z. B. in althergebrachten Registerordnern) verarbeitet werden.
- Kurzfristige Verfügbarkeit
- Hohe Fachkunde und Praxiserfahrung
- Kalkulierbare Kosten
- Kein Interessenskonflikt durch andere Aufgaben in der Apotheke
- Neutrale Position zwischen Inhaber/Filialleiter und Mitarbeitern
- Keine Zusatzkosten für Ausbildung und Weiterbildung eigener Mitarbeiter
- Beratung auch für allgemeine oder geringe Anforderungen möglich
Profitieren Sie von unserer Erfahrung. Wir verfügen über eine eigene, kostenlose Apothekenbörse und arbeiten eng mit unterschiedlichsten Apothekenspezialisten zusammen. Wenn es notwendig ist, dann machen wir uns mit Ihren Wunschvorgaben auf die Suche.
Kontaktieren Sie uns einfach und teilen Sie uns mit, wo Sie suchen und welche Anforderungen Sie an Ihre Wunschapotheke haben. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!
Als externer Datenschutzbeauftragter beraten wir Sie in allen Belangen rund um das Thema Datenschutz. Zudem unterstützen wir Sie bei der Erledigung sämtlicher Formalitäten, welche aufgrund der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) erforderlich sind. Vor allem sind wir für die Unternehmensleitung, für alle Mitarbeiter und für die zuständigen Behörden die zentrale Anlaufstelle.
Das Bundesdatenschutzgesetz verpflichtet „nicht öffentliche Stellen“, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten und mindestens zwanzig oder mehr Personen mit der Verarbeitung beschäftigen, einen Datenschutzbeauftragten (DSB) zu bestellen. Mit dieser Aufgabe kann ausdrücklich auch eine externe natürliche Person beauftragt werden.
Unternehmen, die besondere personenbezogene Daten verarbeiten, müssen sogar unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter einen DSB bestellen.
Suchen Sie eine Apotheke zur Existenzgründung oder als Filiale? Oder sind Sie auf der Suche nach einem Nachfolger für Ihre Apotheke? Wollen Sie ganz diskret mit Verkäufern oder Kaufinteressenten für Ihre Apotheke Kontakt aufnehmen? Benötigen Sie vielleicht Unterstützung bei der Preisfindung?
Wir organisieren und begleiten Ihren Kauf oder Verkauf - angefangen von der Idee bis hin zum Abschluss. Zudem suchen wir für Sie die passende Apotheke oder den richtigen Käufer. Dabei greifen wir in einem bundesweitem Netzwerk auf spezialisierte Steuerberater, Banken und Vermittler-Partner zu.
Weitere Informationen zum Thema Apothekenvermittlung und unseren Leistungen finden Sie hier.
Was bedeutet eigentlich "Verarbeitung personenbezogener Daten"? Wann muss eine Apotheke einen Datenschutzbeauftragten bestellen? Welche Aufgaben hat der Datenschutzbeauftragte genau? Ist Ihre Apotheke DSGVO-konform ausgerichtet?
Wir helfen Ihnen, genau diese Themen zu klären und unterstützen Sie bei der Errichtung einer angemessenen Datenschutzorganisation. Dazu beraten wir Sie in allen Belangen zum Thema Datenschutz und bei Bedarf werden wir für Sie als externer Datenschutzbeauftragter tätig.
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz und unseren Leistungen finden Sie hier.
ApothekenVermittlung
Thomas Eingärtner
Fliederweg 25, 94419 Reisbach
Telefon: +49 8734 6759759